Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M1 schließt O in seinem Keller ein. Später kommt M2 hinzu. Er vereitelt zusammen mit M1 einen Fluchtversuch des O, bewacht die Kellertür und hilft dabei, den Keller ausbruchsicher zu machen. Am nächsten Tag wird O befreit.
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Einordnung des Falls
Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 hat sich wegen Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, indem er den O in seinem Keller einsperrte.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sukzessive Mittäterschaft ist auch nach Vollendung unstrittig möglich, wenn es sich um ein Dauerdelikt handelt.
Ja!
3. Vorliegend sind die Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft gegeben.
Genau, so ist das!
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