Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)

Schema: Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)

14. Januar 2026

22 Kommentare

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Wie prüfst Du die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) von zwei Beteiligten (T+M), wenn T täterschaftlich alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht hat, M aber nicht?

  1. Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)

  2. Strafbarkeit des M

    1. Tatbestandsmäßigkeit

      1. Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht

      2. Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (VSS.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)

        Hier zunächst Prüfung, ob M Mittäter iSd § 25 Abs. 2 StGB oder nur Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) ist.

      3. Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)

    2. Rechtswidrigkeit

    3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ErdbärIn

ErdbärIn

18.11.2020, 20:12:01

Ich finde richtig gut, dass ihr hier die verschiedenen Aufbauvarianten vorstellt! Dankeschön :)

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

18.11.2020, 21:27:46

Danke für das Lob, geben wir gerne weiter :)

Vulpes

Vulpes

7.1.2021, 16:41:54

Muss man nicht öfter mal auch abgrenzen, ob jmd Täter oder Teilnehmer ist? Wo würde ich das dann prüfen?

t o m m y

t o m m y

7.1.2021, 17:04:52

im schema unter b., dort prüfst du, ob die voraussetzungen der mittaeterschaft vorliegen (= tatherrschaft) oder M nicht doch eher teilnehmer ist (= keine tatherrschaft)

Vulpes

Vulpes

7.1.2021, 17:07:48

Danke dir! @Jurafuchs Das würde ich wirklich nich hinzufügen 🙂

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

7.1.2021, 18:24:43

Haben wir in die Erklärung aufgenommen

🦊²

🦊²

4.5.2022, 13:20:48

Hey Hey, Ich habe eine Frage zur zitierweise. Wenn man bei dem Prüfungspunkt II. Strafbarkeit des M angekommen ist, wird man dort im Obersatz direkt § 25 Abs.2 StGB mit zitieren oder kann man die Norm noch weglassen und erst im Rahmen des Gutachtens an der relevanten Stelle erwähnen und prüfen? Liebe Grüße 🦊 ²

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.5.2022, 11:16:05

Hallo Fuchs², hier empfielt es sich, dies bereits im Obersatz mitzuzitieren. Dadurch machst Du direkt klar, dass es hier auf die Zurechnung des Verhaltens ankommt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Müslimanagerin

21.1.2023, 17:54:45

Entfällt bei der Prüfung der Mittäterschaft die Einteilung in objektiven und

subjektiven Tatbestand

?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.1.2023, 18:44:45

Hallo Bad Reputation, die Trennung kannst Du auch bei der Mittäterschaft beibehalten. Die Frage der Mittäterschaft wird beim Täter, der nicht sämtliche Merkmale des objektiven

Tatbestand

s verwirklicht hat, im objektiven

Tatbestand

thematisiert (hier Punkte a) und b)). Im

subjektiven Tatbestand

wird dann der entsprechende Vorsatz geprüft, der sich auch auf die Mittäterschaft beziehen muss sowie evtl. besondere subjektive Merkmale, die nicht zugerechnet werden (Punkt c)). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EVA

evanici

26.8.2023, 15:32:06

Aber die Prüfung des

subjektiven Tatbestand

s beschränkt sich doch eigentlich nicht auf besondere subjektive

Tatbestand

smerkmale, oder?

Deno

Deno

7.2.2025, 16:23:06

@[evanici](214760) Genau, auf die Tat selber, die mittäterschaftsbegründenden Faktoren sowie mögliche besondere subjektive TB-Merkmale.

FalkTG

FalkTG

31.3.2024, 16:13:01

Ich vermute, dass hier zB

Zueignungsabsicht

gemeint ist oder?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.4.2024, 11:50:26

Hallo FalkTG, genau so ist es. Ebenso könntest Du hier zB persönliche Mordmerkmale anführen (

Habgier

,

niedrige Beweggründe

), die dem Mittäter fehlen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.4.2024, 11:50:37

@[Merle_Breckwoldt](241588)

JURA

Jurapro

17.4.2024, 20:22:53

Das Schema ist gut :-D ! Danke dafür. Insb. die Erläuterungen in Klammern.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.4.2024, 16:16:11

Hi Jurapro, das freut uns! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

JO

JohnnyLbd

3.6.2024, 22:54:58

Solche Aufbaufragen sollte es öfter geben finde ich sehr nice !!

Foxxy

Foxxy

19.7.2024, 15:03:51

Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team

QUIG

QuiGonTim

22.1.2025, 14:05:02

Was ist mit der Abkürzung „Vss.“ gemeint?

Sassun

Sassun

22.1.2025, 15:09:20

Voraussetzungen

Herr Reporter

Herr Reporter

5.11.2025, 16:49:37

Hi, ich finde das Schema entgegen der anderen Threads nicht gelungen. Die Prüfung der Mittäterschaft wird den bezugnehmenden Delikten nicht übergestülpt. Dies ist ein häufig gesehener Fehler. Als ersten Punkt festzustellen, dass der andere Beteiligte den objektiven

Tatbestand

nicht verwirklicht hat, ist zwar nicht falsch, aber prüfungstechnisch angreifbar. Die mittäterschaftliche Zurechnung ist lediglich eine Zurechnungsnorm für den Handlungs-/ oder Unterlassungsbereich eines Delikts. Heißt: So lange wie man noch nicht in der Tathandlung angekommen ist, prüft man das gewöhnliche Schema des bezugnehmenden Delikts chronologisch wie gewohnt runter. Dann und zwar NUR dann, wenn man in der Tathandlung feststellt dass die Tathandlung nicht durch den zu prüfenden Beteiligten verwirklicht wurde, stellt sich die Frage, ob er sich eine fremde Tathandlung wie eine eigene nach den Regeln der Mittäterschaft zurechnen lassen muss. Wie man die Stellvertretung auch inzident in der

Willenserklärung

prüft, prüft man die Mittäterschaft oder auch mittelbare Täterschaft NUR inzident innerhalb der Tathandlung.


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