Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)

Schema: Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)

23. November 2024

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Wie prüfst Du die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) von zwei Beteiligten (T+M), wenn T täterschaftlich alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht hat, M aber nicht?

  1. Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)

  2. Strafbarkeit des M

    1. Tatbestandsmäßigkeit

      1. Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht

      2. Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (Vss.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)

        Hier zunächst Prüfung, ob M Mittäter iSd § 25 Abs. 2 StGB oder nur Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) ist.

      3. Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)

    2. Rechtswidrigkeit

    3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ErdbärIn

ErdbärIn

18.11.2020, 20:12:01

Ich finde richtig gut, dass ihr hier die verschiedenen Aufbauvarianten vorstellt! Dankeschön :)

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

18.11.2020, 21:27:46

Danke für das Lob, geben wir gerne weiter :)

Vulpes

Vulpes

7.1.2021, 16:41:54

Muss man nicht öfter mal auch abgrenzen, ob jmd Täter oder Teilnehmer ist? Wo würde ich das dann prüfen?

t o m m y

t o m m y

7.1.2021, 17:04:52

im schema unter b., dort prüfst du, ob die voraussetzungen der mittaeterschaft vorliegen (= tatherrschaft) oder M nicht doch eher teilnehmer ist (= keine tatherrschaft)

Vulpes

Vulpes

7.1.2021, 17:07:48

Danke dir! @Jurafuchs Das würde ich wirklich nich hinzufügen 🙂

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

7.1.2021, 18:24:43

Haben wir in die Erklärung aufgenommen

🦊²

🦊²

4.5.2022, 13:20:48

Hey Hey, Ich habe eine Frage zur zitierweise. Wenn man bei dem Prüfungspunkt II. Strafbarkeit des M angekommen ist, wird man dort im Obersatz direkt § 25 Abs.2 StGB mit zitieren oder kann man die Norm noch weglassen und erst im Rahmen des Gutachtens an der relevanten Stelle erwähnen und prüfen? Liebe Grüße 🦊 ²

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.5.2022, 11:16:05

Hallo Fuchs², hier empfielt es sich, dies bereits im Obersatz mitzuzitieren. Dadurch machst Du direkt klar, dass es hier auf die Zurechnung des Verhaltens ankommt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

BADRE

Bad Reputation

21.1.2023, 17:54:45

Entfällt bei der Prüfung der Mittäterschaft die Einteilung in objektiven und subjektiven Tatbestand?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.1.2023, 18:44:45

Hallo Bad Reputation, die Trennung kannst Du auch bei der Mittäterschaft beibehalten. Die Frage der Mittäterschaft wird beim Täter, der nicht sämtliche Merkmale des objektiven Tatbestands verwirklicht hat, im objektiven Tatbestand thematisiert (hier Punkte a) und b)). Im subjektiven Tatbestand wird dann der entsprechende

Vorsatz

geprüft, der sich auch auf die Mittäterschaft beziehen muss sowie evtl. besondere subjektive Merkmale, die nicht zugerechnet werden (Punkt c)). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EVA

evanici

26.8.2023, 15:32:06

Aber die Prüfung des subjektiven Tatbestands beschränkt sich doch eigentlich nicht auf besondere subjektive Tatbestandsmerkmale, oder?

FalkTG

FalkTG

31.3.2024, 16:13:01

Ich vermute, dass hier zB

Zueignungsabsicht

gemeint ist oder?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.4.2024, 11:50:26

Hallo

FalkTG

, genau so ist es. Ebenso könntest Du hier zB persönliche Mordmerkmale anführen (

Habgier

, niedrige Beweggründe), die dem Mittäter fehlen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.4.2024, 11:50:37

@[Merle_Breckwoldt](241588)

JURA

Jurapro

17.4.2024, 20:22:53

Das Schema ist gut :-D ! Danke dafür. Insb. die Erläuterungen in Klammern.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.4.2024, 16:16:11

Hi Jur

apr

o, das freut uns! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

JO

JohnnyLbd

3.6.2024, 22:54:58

Solche Aufbaufragen sollte es öfter geben finde ich sehr nice !!

Foxxy

Foxxy

19.7.2024, 15:03:51

Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team


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