Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)
Schema: Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)
14. Januar 2026
22 Kommentare
4,8 ★ (108.320 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) von zwei Beteiligten (T+M), wenn T täterschaftlich alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht hat, M aber nicht?
Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)
Strafbarkeit des M
Tatbestandsmäßigkeit
Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht
Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (VSS.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)
Hier zunächst Prüfung, ob M Mittäter iSd § 25 Abs. 2 StGB oder nur Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) ist.
Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)
Rechtswidrigkeit
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ErdbärIn
18.11.2020, 20:12:01
Ich finde richtig gut, dass ihr hier die verschiedenen Aufbauvarianten vorstellt! Dankeschön :)
Eigentum verpflichtet 🏔️
18.11.2020, 21:27:46
Danke für das Lob, geben wir gerne weiter :)
Vulpes
7.1.2021, 16:41:54
Muss man nicht öfter mal auch abgrenzen, ob jmd Täter oder Teilnehmer ist? Wo würde ich das dann prüfen?
t o m m y
7.1.2021, 17:04:52
im schema unter b., dort prüfst du, ob die voraussetzungen der mittaeterschaft vorliegen (= tatherrschaft) oder M nicht doch eher teilnehmer ist (= keine tatherrschaft)
Vulpes
7.1.2021, 17:07:48
Danke dir! @Jurafuchs Das würde ich wirklich nich hinzufügen 🙂
Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 18:24:43
Haben wir in die Erklärung aufgenommen
🦊²
4.5.2022, 13:20:48
Hey Hey, Ich habe eine Frage zur zitierweise. Wenn man bei dem Prüfungspunkt II. Strafbarkeit des M angekommen ist, wird man dort im Obersatz direkt § 25 Abs.2 StGB mit zitieren oder kann man die Norm noch weglassen und erst im Rahmen des Gutachtens an der relevanten Stelle erwähnen und prüfen? Liebe Grüße 🦊 ²
Lukas_Mengestu
5.5.2022, 11:16:05
Hallo Fuchs², hier empfielt es sich, dies bereits im Obersatz mitzuzitieren. Dadurch machst Du direkt klar, dass es hier auf die Zurechnung des Verhaltens ankommt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Müslimanagerin
21.1.2023, 17:54:45
Entfällt bei der Prüfung der Mittäterschaft die Einteilung in objektiven und
subjektiven Tatbestand?
Lukas_Mengestu
23.1.2023, 18:44:45
Hallo Bad Reputation, die Trennung kannst Du auch bei der Mittäterschaft beibehalten. Die Frage der Mittäterschaft wird beim Täter, der nicht sämtliche Merkmale des objektiven
Tatbestands verwirklicht hat, im objektiven
Tatbestandthematisiert (hier Punkte a) und b)). Im
subjektiven Tatbestandwird dann der entsprechende Vorsatz geprüft, der sich auch auf die Mittäterschaft beziehen muss sowie evtl. besondere subjektive Merkmale, die nicht zugerechnet werden (Punkt c)). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evanici
26.8.2023, 15:32:06
Aber die Prüfung des
subjektiven Tatbestands beschränkt sich doch eigentlich nicht auf besondere subjektive
Tatbestandsmerkmale, oder?
Deno
7.2.2025, 16:23:06
@[evanici](214760) Genau, auf die Tat selber, die mittäterschaftsbegründenden Faktoren sowie mögliche besondere subjektive TB-Merkmale.
FalkTG
31.3.2024, 16:13:01
Lukas_Mengestu
5.4.2024, 11:50:26
Hallo FalkTG, genau so ist es. Ebenso könntest Du hier zB persönliche Mordmerkmale anführen (
Habgier,
niedrige Beweggründe), die dem Mittäter fehlen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lukas_Mengestu
5.4.2024, 11:50:37
@[Merle_Breckwoldt](241588)
Jurapro
17.4.2024, 20:22:53
Das Schema ist gut :-D ! Danke dafür. Insb. die Erläuterungen in Klammern.
Lukas_Mengestu
18.4.2024, 16:16:11
Hi Jurapro, das freut uns! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
JohnnyLbd
3.6.2024, 22:54:58
Solche Aufbaufragen sollte es öfter geben finde ich sehr nice !!
Foxxy
19.7.2024, 15:03:51
Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
22.1.2025, 14:05:02
Was ist mit der Abkürzung „Vss.“ gemeint?
Sassun
22.1.2025, 15:09:20
Voraussetzungen
Herr Reporter
5.11.2025, 16:49:37
Hi, ich finde das Schema entgegen der anderen Threads nicht gelungen. Die Prüfung der Mittäterschaft wird den bezugnehmenden Delikten nicht übergestülpt. Dies ist ein häufig gesehener Fehler. Als ersten Punkt festzustellen, dass der andere Beteiligte den objektiven
Tatbestandnicht verwirklicht hat, ist zwar nicht falsch, aber prüfungstechnisch angreifbar. Die mittäterschaftliche Zurechnung ist lediglich eine Zurechnungsnorm für den Handlungs-/ oder Unterlassungsbereich eines Delikts. Heißt: So lange wie man noch nicht in der Tathandlung angekommen ist, prüft man das gewöhnliche Schema des bezugnehmenden Delikts chronologisch wie gewohnt runter. Dann und zwar NUR dann, wenn man in der Tathandlung feststellt dass die Tathandlung nicht durch den zu prüfenden Beteiligten verwirklicht wurde, stellt sich die Frage, ob er sich eine fremde Tathandlung wie eine eigene nach den Regeln der Mittäterschaft zurechnen lassen muss. Wie man die Stellvertretung auch inzident in der
Willenserklärungprüft, prüft man die Mittäterschaft oder auch mittelbare Täterschaft NUR inzident innerhalb der Tathandlung.
