Einsperren: Im Kofferraum eines PKW
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sperrt den O für einige Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs ein.
Einordnung des Falls
Einsperren: Im Kofferraum eines PKW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Auto des T ist ein taugliches Tatmittel für die Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
2. Indem T den O im Kofferraum einschließt, hat er diesen "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!