Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Einsperren: Im Kofferraum eines PKW
Einsperren: Im Kofferraum eines PKW
16. April 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (4.347 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sperrt den O für einige Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs ein.
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Einordnung des Falls
Einsperren: Im Kofferraum eines PKW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Auto des T ist ein taugliches Tatmittel für die Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T den O im Kofferraum einschließt, hat er diesen "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Major Tom(as)
28.1.2025, 13:00:09
Hey liebes Jurafuchs-Team, Hier und im "Lehrerfall" ist mir aufgefallen, dass ihr im Sachverhalt "einsperren" verwendet. Das ist grundsätzlich ja dem natürlichen Sprachgebrauch entsprechend, aber ang
esichts dessen, dass man hier lernen soll, was "Einsperren" iSd Norm bedeutet, mE etwas irreführend und gerade auch mit Blick auf die didaktische Vermittlung dessen, dass Obersätze mit Tathandlungen niemals juristische Begrifflichkeiten enthalten sollten, nicht 100% top. Vielleicht könnte man das ja ändern :) LG und Danke!