Geschäftsunfähigkeit: § 104 Nr. 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der unerkannt dauerhaft Geisteskranke K wünscht sich sehnlichst einen Hund. Er besucht die Hundezüchterin V. K macht der V das Angebot, ihr einen Hundewelpen für €500 abzukaufen.
Einordnung des Falls
Geschäftsunfähigkeit: § 104 Nr. 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von K abgegebene Willenserklärung ist unheilbar nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
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Merida
3.6.2023, 13:21:38
Ich finde die Frage ungenau formuliert; auch ein dauerhaft Geisteskranker kann lichte Momente haben.

Nora Mommsen
3.6.2023, 18:58:10
Hallo Merida, danke für deine Rückmeldung. Das mag in einem tatsächlichen Sinne stimmen. Vorliegend gibt uns der Sachverhalt allerdings vor, dass K dauerhaft geisteskrank ist. Das ist genauso für die Lösung zu unterstellen. Ein lucidum intervallum würde dir im Sachverhalt angegeben. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Pilea
1.12.2023, 19:39:46
Hier könnte das Bild noch von den Buttons weggerückt werden.