Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

Empfang von Willenserklärungen durch geschäftsunfähige Minderjährige

Empfang von Willenserklärungen durch geschäftsunfähige Minderjährige

24. November 2024

4,8(6.445 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die fünfjährige K geht mit Hundezüchterin V und deren Hunden spazieren. Anschließend bietet V der K ihren Pudelwelpen Toni für €500 zum Kauf an.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Empfang von Willenserklärungen durch geschäftsunfähige Minderjährige

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Angebot der V wird in dem Moment wirksam, in dem es die K vernommen hat.

Nein!

Empfangsbedürftige Willenserklärungen (WE) unter Abwesenden werden wirksam mit Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Für den Zugang unter Anwesenden gilt § 130 BGB analog. Eine WE, die gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegeben wird, wird jedoch erst dann wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht (§ 131 Abs. 1 BGB), gem. §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 S. 1, 2 Halbs. 2 BGB also bei einem Elternteil. Der Zugang an einen Geschäftsunfähigen selbst ist ohne Rechtswirkung. K ist mit einem Alter von fünf Jahren geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Vs Angebot wird erst dann wirksam, wenn es einem Elternteil der K zugeht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LEXA

lexahufnagel

11.8.2023, 20:04:34

Greift hier nicht § 131 II BGB, sodass die Willenserklärung bei Zugang an K bereits wirksam ist? Wir haben an der Uni gelernt, dass ein Angebot nämlich rechtlich lediglich vorteilhafte ist, das das Angebot bloß die Handlungsoptionen einer Person erweitert, aber selbst noch keine Verbindlichkeiten begründet. Demnach müsste das Angebot der Hundebesitzerin in diesem Fall schon mit Zugang an die Geschäftsunfähige wirksam werden.

LEXA

lexahufnagel

11.8.2023, 20:23:45

Entschuldigung! Ich habe es gesehen: § 131 II BGB gilt nur für beschränkt Geschäftsfähige. Auf die fünfjährige K findet die Vorschrift indes keine Anwendung, sodass wegen ihrer Geschäftsunfähigkeit weiterhin der Zugang bei ihren gesetzlichen Vertretern maßgeblich ist.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen