Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Zumutbarkeit der Hilfeleistung
Zumutbarkeit der Hilfeleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sieht den O im tiefen Wasser ertrinken. Da T nicht schwimmen kann, springt er nicht ins Wasser, um O zu helfen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zumutbarkeit der Hilfeleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T war es zumutbar, zur Hilfe des O ins Wasser zu springen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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