Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
26. Juli 2023
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu engagieren sie das Bauunternehmen B. Im Rahmen der Vertragsgestaltung verpflichtet sich B, das Haus zu errichten. Der Vertrag wird unter Nennung der Namen schriftlich auf Papier ohne Unterschrift festgehalten.
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