Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu engagieren sie das Bauunternehmen B. Im Rahmen der Vertragsgestaltung verpflichtet sich B, das Haus zu errichten. Der Vertrag wird unter Nennung der Namen schriftlich auf Papier ohne Unterschrift festgehalten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i Abs. 1 BGB), für den die Textform erforderlich ist?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bedarf es dür das Textformerfordernis zunächst einer lesbaren Erklärung?
Ja, in der Tat!
3. Ist eine Unterschrift der Vertragsparteien E und B erforderlich?
Nein!
4. Ist Papier als dauerhafter Datenträger zu qualifizieren?
Genau, so ist das!
5. Führt das Fehlen der Unterschrift zur Nichtigkeit des Vertrages?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
3.6.2021, 12:14:00
Interressant, dass bei etwas mit einem so hohen finanziellen Risiko keine Schriftform erforderlich ist.
paul
26.6.2022, 20:00:41
Naja dafür hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.
Dogu
2.8.2024, 21:05:29
@[paul](138080) Bei einem Bauvertrag gehen die Probleme zumeist nicht innerhalb von 14 Tagen los, insofern finde ich den Einwand von Isabell durchaus berechtigt.
Kathi
24.5.2024, 14:21:04
Hi, wie wird denn das Ende der Urkunde kenntlich gemacht? Reicht es dafür, die entsprechenden Blätter zusammenzutackern? Oder Seitenzahlen 5/5 oder so etwas? Oder umgeknickt Ecken? Das klingt für mich alles doch recht schwammig.
Nora Mommsen
25.5.2024, 13:24:39
Hallo Kathi, danke für die Frage! Da gibt es kein universelles Zeichen. Möglich sind die von dir genannten Optionen, aber beispielsweise auch ein Strich, ein Kürzel, ein Stempel, das Datum/Ort, "Ende" oder ähnliches drunter zu setzen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team