Fall zum Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform) - Jurafuchs
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu engagieren sie das Bauunternehmen B. Im Rahmen der Vertragsgestaltung verpflichtet sich B das Haus zu errichten. Der Vertrag wird unter Nennung der Namen schriftlich auf Papier ohne Unterschrift festgehalten.
Einordnung des Falls
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i Abs. 1 BGB), für den die Textform erforderlich ist?
Genau, so ist das!
2. Bedarf es dür das Textformerfordernis zunächst einer lesbaren Erklärung?
Ja, in der Tat!
3. Ist eine Unterschrift der Vertragsparteien E und B erforderlich?
Nein!
4. Ist Papier als dauerhafter Datenträger zu qualifizieren?
Genau, so ist das!
5. Führt das Fehlen der Unterschrift zur Nichtigkeit des Vertrages?
Nein, das trifft nicht zu!
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![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
3.6.2021, 12:14:00
Interressant, dass bei etwas mit einem so hohen finanziellen Risiko keine Schriftform erforderlich ist.
![paul](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__27cih8pwaj90p5ug88691e9g7.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
paul
26.6.2022, 20:00:41
Naja dafür hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.
![Kathi](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__tajgsanfzswfqyxiqjiab.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Kathi
24.5.2024, 14:21:04
Hi, wie wird denn das Ende der Urkunde kenntlich gemacht? Reicht es dafür, die entsprechenden Blätter zusammenzutackern? Oder Seitenzahlen 5/5 oder so etwas? Oder umgeknickt Ecken? Das klingt für mich alles doch recht schwammig.
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
25.5.2024, 13:24:39
Hallo Kathi, danke für die Frage! Da gibt es kein universelles Zeichen. Möglich sind die von dir genannten Optionen, aber beispielsweise auch ein Strich, ein Kürzel, ein Stempel, das Datum/Ort, "Ende" oder ähnliches drunter zu setzen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team