Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
26. Juli 2023
11 Kommentare
4,8 ★ (24.551 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu engagieren sie das Bauunternehmen B. Im Rahmen der Vertragsgestaltung verpflichtet sich B, das Haus zu errichten. Der Vertrag wird unter Nennung der Namen schriftlich auf Papier ohne Unterschrift festgehalten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i Abs. 1 BGB), für den die Textform erforderlich ist?
Genau, so ist das!
2. Bedarf es dür das Textformerfordernis zunächst einer lesbaren Erklärung?
Ja, in der Tat!
3. Ist eine Unterschrift der Vertragsparteien E und B erforderlich?
Nein!
4. Ist Papier als dauerhafter Datenträger zu qualifizieren?
Genau, so ist das!
5. Führt das Fehlen der Unterschrift zur Nichtigkeit des Vertrages?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!