Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Textformerfordernis gilt auch für Vertragsänderungen
Textformerfordernis gilt auch für Vertragsänderungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu schließen mit dem Bauunternehmen B einen Verbraucherbauvertrag unter Einhaltung der Textform. Nachträglich vereinbaren B und E mündlich Abweichungen vom Vertrag.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Textformerfordernis gilt auch für Vertragsänderungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertragsschluss bedarf der Textform.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die nachträgliche Abrede konnte mündlich getroffen werden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
7.2.2022, 16:33:38
Es wäre leichter zu beurteilen wenn es eine Angabe zu den Abweichungen gäbe. Ist es nicht so dass geringfügige Abweichungen nicht erneut der Form bedürfen?
Lukas_Mengestu
9.2.2022, 13:14:55
Hallo nomamo, vielen Dank für den Hinweis. Im Grundsatz unterliegt jegliche Änderung des Verbraucherbauvertrages ebenfalls dem Textformerfordernis (Merkle, in: BeckOGK-BGB, 1.10.2021, § 650i RdNr. 62; Kniffka, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5.A. 2020, Teil 4 RdNr. 36). Einschränkungen im Hinblick auf den Umfang der Abweichung konnte ich in der einschlägigen Literatur nicht finden bzw. auch dem Wortlaut der Norm nicht entnehmen. Das Textformerfordernis soll indes im Wesentlichen den Verbraucher schützen. In Ausnahmefällen kann es dem Unternehmer insofern versagt sein, sich auf die Formnichtigkeit einer Änderung ggü. dem Verbraucher zu berufen (Kniffka, in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5.A. 2020, Teil 4 RdNr. 36). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team