Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Abdrängende Sonderzuweisung nach § 23 Abs. 1 EGGVG: Verständnis der Norm
Abdrängende Sonderzuweisung nach § 23 Abs. 1 EGGVG: Verständnis der Norm
26. August 2025
17 Kommentare
4,7 ★ (26.589 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Referendarin R nutzt zur Vorbereitung aufs Staatsexamen die öffentlich zugängliche Gerichtsbibliothek des Oberlandesgerichts. Als diese wegen der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen wird, klagt R auf Zugang zur Bibliothek vor dem OLG.
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