Ausnahme: gewöhnliche Lasten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt von E ein Grundstück samt Haus. In den folgenden Jahren zahlt er regelmäßig die Grundsteuer. Zudem trägt K Erschließungskosten für eine Zufahrt. Es stellt sich heraus, dass Kaufvertrag und Auflassung nichtig waren.
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Einordnung des Falls
Ausnahme: gewöhnliche Lasten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es bestand eine Vindikationslage.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zahlung des Grundsteuer und die Erschließungskosten stellen notwendige Verwendungen dar.
Ja!
3. K hat daher einen Anspruch auf Ersatz der Grundsteuer.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K hat daher einen Anspruch auf Ersatz der Erschließungskosten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
judith
3.5.2024, 20:16:24
Ich finde die Argumentation die Erschließungskosten als ordentliche Last iSd § 995 einzuordnen, anhand von Kriterien wie Regelmäßigkeit, Üblichkeit, Vorhersehbarkeit, fragwürdig. Die Zahlung der Grundsteuer wurde als ordentliche Last iSd § 995 abgelehnt, weil sie regelmäßig ist? Erschließungskosten sind ebenso üblich, als auch vorhersehbar bei Erwerb eines Grundstücks, sind aber nach der Erklärung keine ordentliche Last iSd § 995, obwohl zwei der genannten Abgrenzungskriterien zutreffen? Irgendwie ist diese Subsumtion für mich nicht ganz schlüssig.
jess11O
23.8.2024, 15:00:31
Aber sind Erschließungskosten wirklich
notwendige Verwendungen? Um ehrlich zu sein hätte ich höchstens über eine
nützliche Verwendungnachgedacht…