4,7(30.430 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gewöhnliche Lasten als Ausnahme vom Verwendungsersatzanspruch
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Verwendungsersatzanspruch des verklagten oder bösgläubigen Besitzers (§ 994 Abs. 2 BGB i.V.m. GoA)
Dieb D lässt eine defekte Bremse an dem gestohlenen Rad für €50 reparieren. Kurz darauf verlangt Eigentümer E von D das Fahrrad heraus.
Verwendungsersatz bei gutgläubigem Erwerb und nützlicher Verwendung (§ 996 BGB)
K kauft von V gutgläubig ein altes Auto, nicht wissend, dass V wegen einer Erkrankung keinen freien Willen bilden kann. Im Anschluss lässt K ein Radio für 100 € einbauen. Kurz darauf fordert der gesetzliche Vertreter des V das Auto heraus. V hört nie Radio.