Zivilrecht

Kaufrecht

Minderung & Schadensersatz

Minderung beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 BGB)

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Minderung beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1 BGB)

1. April 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Professor P kauft bei Immobilienhai I eine Altbauvilla in Bonn zum objektiven Wert von €500.000. Nach Gefahrübergang stellt sich heraus, dass der Balkon einsturzgefährdet ist und saniert werden muss. Die Villa ist deshalb nur €400.000 wert.

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