Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Kein Nebeneinander von Minderung und großem Schadensersatz wegen desselben Sachmangels
Kein Nebeneinander von Minderung und großem Schadensersatz wegen desselben Sachmangels
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B einen neuen Mercedes (99.900 €) und erhält ein sog. "Montagsauto" (hohe Fehleranfälligkeit wg. Herstellungsmängeln). K bringt es 7x zur Nachbesserung und mindert den Kaufpreis um 20 %. Nach 9x Nachbesserung verlangt K "großen Schadensersatz".
Diesen Fall lösen 64,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kein Nebeneinander von Minderung und großem Schadensersatz wegen desselben Sachmangels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Sachmangel ist erheblich (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat durch sein Schadensersatzverlangen die Minderung widerrufen. Damit ist der Weg frei, den großen Schadensersatz zu verlangen.
Nein!
3. K kann neben der Minderung den großen Schadensersatz verlangen. Beide Rechte sind miteinander kombinierbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Herstellungsbedingte Qualitätsmängel und eine daraus folgende generelle Fehleranfälligkeit eines Kfz ("Montagsauto") begründen automatisch einen Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Bevor K den großen Schadensersatz verlangen kann, muss er dem B eine Frist setzen (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 u. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein!
6. Wenn K zusätzlich zu dem mangelbedingten Minderwert der Sache weitere Schäden erlitten hat (z.B. entgangenen Gewinn), kann er diese als kleinen Schadensersatz statt der Leistung (§§ 437 Abs. 1 Nr. 3, 280 Abs. 1,2, 281 Abs. 1) neben der Minderung geltend machen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Zavviny
19.9.2020, 15:22:22
Teils unzureichende Aufklärung. Kann er nachdem bereits gemindert worden ist dann überhaupt großen SE verlangen?
Lukas_Mengestu
12.11.2021, 11:08:43
Hallo Zavviny, schau Dir hierzu gerne nochmal die Frage 4+5 an. Bei bereits erklärter Minderung ist es für den Käufer nicht mehr möglich den großen SE zu verlangen, ihm steht allenfalls noch der kleine Schadensersatz zu. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Im🍑nderabilie
16.6.2023, 16:47:05
Die Vereinbarkeit von großem Schadensersatz mit Minderung beim Auto kam als Zusatzfrage im ersten Staatsexamen im Frühjahr in BaWü dran :)
Lukas_Mengestu
19.6.2023, 09:52:53
Vielen Dank für den Hinweis, Im🍑nderabilie!
Philipp
5.10.2023, 15:52:39
In seinem Urteil stellt der BGH zunächst ausdrücklich klar, dass ein "Montagsauto" nicht ohne weiteres einen Sachmangel begründet, sondern allein die
Fristsetzunggem. § 440 S. 1 3. Fall BGB entbehrlich macht. Er weist darauf hin, dass sein Urteil aus 2013 in dieser Hinsicht von der Literatur falsch aufgefasst wurde. Ich glaube die erste Frage müsste entsprechend geändert werden. Liebe Grüße.
Leo Lee
7.10.2023, 14:27:48
Hallo Philipp, vielen Dank für diesen sehr wichtigen Hinweis! Wir haben dies nun klargestellt beim Maßstab und als Vertiefung :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo