Bei versuchter Anstiftung 6.2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte D überreden, einen Auftragskiller anzuwerben, um O zu töten. Dabei soll zwischen dem Auftragskiller und T kein Kontakt stattfinden. D lehnt ab.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 6.2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die versuchte Anstiftung zum Totschlag ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat jedoch nicht zum Totschlag, sondern zu einer weiteren Anstiftung anzustiften versucht.
Ja!
3. Der Versuch einer Kettenanstiftung ist nach dem Gesetzeswortlaut ebenfalls strafbar.
Genau, so ist das!
4. Eine Literaturauffassung lehnt eine Strafbarkeit als rechtsstaatsfeindlich und damit verfassungswidrig ab.
Ja, in der Tat!
5. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zur Anstiftung zum Totschlag zu begehen.
Ja!
6. T hat zur Anstiftung „unmittelbar angesetzt“.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.