Bei versuchter Anstiftung 6.3
18. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (19.169 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte D1 überreden, dass dieser D2 überredet, D3 zu überzeugen, einen Auftragskiller anzuwerben, um O zu töten. Dabei soll zwischen T und allen weiteren kein Kontakt stattfinden. D1 lehnt ab.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 6.3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die versuchte Anstiftung zum Totschlag ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat jedoch nicht zum Totschlag, sondern zu einer weiteren Anstiftung anzustiften versucht.
Ja!
3. Der Versuch einer Kettenanstiftung ist nach dem Gesetzeswortlaut ebenfalls strafbar.
Genau, so ist das!
4. Eine Literaturauffassung lehnt eine Strafbarkeit als rechtsstaatsfeindlich und damit verfassungswidrig ab.
Ja, in der Tat!
5. Diese Auffassung wird jedoch von der herrschenden Meinung und dem BGH abgelehnt.
Ja!
6. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zur Anstiftung einer Anstiftung zum Totschlag zu begehen.
Genau, so ist das!
7. T hat zur Anstiftung „unmittelbar angesetzt“.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible
5.7.2022, 11:17:28
Müsste es hier statt 3 Anstiftungen laut Sachverhalt nicht 4 Anstiftungen sein ? Der Killer müsste durch D3 folglich auch noch angestiftet werden.

Nora Mommsen
19.7.2022, 14:59:52
Hallo I-m-possible, absolut richtig. Es könnten laut Sachverhalt die eigene Anstiftungshandlung, die Anstiftungen von D1 bis D3 und die Anstiftung zur Haupttat vorliegen. Wo hast du der Aufgabe etwas anderes entnommen? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team