U-Haft – Benachrichtigungspflicht
31. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gegen den Kreditkartenbetrüger K wird im Ermittlungsverfahren ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Haftrichter H will nun die einzige Angehörige des K, dessen Mutter M, vom Vollzug der Untersuchungshaft benachrichtigen. K widerspricht diesem Vorhaben eindringlich.
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Einordnung des Falls
U-Haft – Benachrichtigungspflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H muss K Gelegenheit geben, selbst die M zu kontaktieren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. H müsste die M grundsätzlich benachrichtigen.
Ja!
3. H darf die M benachrichtigen, obwohl K widerspricht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
25.5.2023, 14:37:42
Wird nur schwer mit der Benachrichtigung durch das Gericht, wenn der Be
schuldigte keine Angaben macht bzw. Kontaktdaten eines Angehörigen benennt :D