Ablehnung von Beweisanträgen / Lügendetektor
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist wegen sexueller Nötigung angeklagt. Zum Beweis dafür, dass die Tat nicht begangen hat, beantragt er mittels eines Polygraphen (Lügendetektor) gutachterlich festzustellen, dass er die vorgeworfene Handlung nicht vorgenommen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ablehnung von Beweisanträgen / Lügendetektor
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A stellt einen Beweisantrag.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Beweisanträge können abgelehnt werden.
Ja!
3. Das Gericht kann den Beweisantrag des A ablehnen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Karl Augustin
19.1.2022, 17:13:18
Das OLG Dresden hat 2013 in einem Sorgerechts- Verfahren den Lügendetektor akzeptiert. Ebenso das
SchöffengerichtBautzen in einem Strafverfahren.
Lukas_Mengestu
20.1.2022, 12:06:43
Hallo Karl Augustin, vielen Dank für den Hinweis. Nach der bislang unveränderten Rechtsprechung des BGH ist der Lügendetektortest weder im Zivilverfahren (BGH NJW 2003, 2527) noch im Strafverfahren (BGH NJW 1999, 657; NStZ-RR 2000, 35) ein taugliches Beweismittel. Auch wenn die Entscheidungen mittlerweile fast 20 Jahre alt sind, hat sich hier zumindest in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nichts geändert. Mit Blick auf das Sorgerechtsverfahren hat das OLG Dresden in der Tat eine andere Wertung vorgenommen und hier den Polygraphen als tauglich erachtet (OLG Dresden, Beschl. v. 14.05.2013 - 21 UF 787/12). Das KG (Beschl. v. 11.10.2010 - 19 WF 136/10) hatte dagegen wenige Jahre zuvor den Polygraphen auch im Familienverfahren als untauglich angesehen.
Lukas_Mengestu
20.1.2022, 12:12:13
Das AG Bautzen (Urt. v. 26.3.2013 - 40 LS 330 Js 6351/12) hat sich der Rechtsprechung des BGH in der Tat einmal entgegengestellt und darauf abgestellt, dass die Tests hinreichend sicher seien und jedenfalls als Indiztatsache zu verwerten sind. Dass dies keinen größeren Nachhallt in der restlichen Rechtsprechung gezeigt hat, zeigt u.a. die Entscheidung des LG Hanau (Urt. v. 17.12.2019 - 2 KLs - 1136 Js 8902/18), in der Lügendetektoren weiterhin unter Verweis auf die BGH Entscheidung von 1999 abgelehnt werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team