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Beispiel Ausschlussgründe: § 335 Abs. 1 Nr.2 ZPO
Sachverhalt
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Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 01.12. zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 08.12. bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerechten Einspruch eingelegt.

Frist - Einspruch vermeintlich nach Fristende, aber Feiertag
Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 17.04. (Montag) zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 02.05. (Dienstag) bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerecht Einspruch eingelegt.