§ 81a – Trunkenheitsfahrt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach der Kanzleiweihnachtsfeier fährt der betrunkene aber sparsame Senior-Partner S nicht mit dem Taxi, sondern mit dem eigenen Auto nach Hause. Polizist P (Ermittlungsperson der StA) sieht, wie S über längere Zeit Schlangenlinien fährt und hält ihn an. Als er S lallen hört, bringt er ihn mit dessen Zustimmung zur Wache, kann aber keinen Richter erreichen.
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Einordnung des Falls
§ 81a – Trunkenheitsfahrt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ermächtigungsgrundlage für eine Blutprobenentnahme ist § 81a StPO.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Richter muss die Blutprobenentnahme des S anordnen.
Nein!
3. P dürfte selbst das Blut entnehmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Feststellung der Blutalkoholkonzentration ist ein zulässiger Untersuchungszweck.
Ja, in der Tat!
5. Auf Grundlage des § 81a Abs. 1 StPO wäre S auch verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tr(u)mpeltier junior
5.1.2021, 16:02:51
Da viele Lösungsskizzen etwas älterer Natur sind, sei der Hinweis erlaubt, dass der Entfall der Pflicht zur richterlichen Anordnung bei Blutentnahmen erst mit der StPO Reform 2018 Einzug ins Gesetz gehalten hat. Die Rechtsprechung hat aber auch früher die fehlende richterliche Anordnung jedenfalls nicht als derart beachtlich gehalten, dass hieraus ein verwertumgsverbot resultiert (geringe eingriffsintensität bei fachkundiger Entnahme). Das muss man zukünftig natürlich nicht mehr diskutieren :)
Leo
3.4.2022, 23:42:13
Skandalös meiner Meinung. In Bayern führt das lediglich zur Schikane gesetzestreuer Bürger.. Die fachliche Einschätzung eines Richters bzw. der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Verdachtsgrad ist wichtig, wenn keine
Gefahr im Verzugvorliegt.
Faby
25.5.2023, 17:32:07
Musste über den Satz, dass hinsichtlich der Freiwilligkeit besonders belehrt werden muss, schmunzeln. In den üblichen Dokus im TV hört man meistens von den Polizeibeamten nur die Frage "Sind Sie bereit zu pusten?" o.ä. :D