Vorschusspflicht § 439 Abs. 2 BGB
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V bestellt bei reBuy (R) eine gebrauchte Xbox 360 für €50. Nach einer Woche Spielspaß funktioniert die Xbox nicht mehr, die LED blinkt nicht mehr grün, sondern rot. Der Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. V verlangt von R Nachbesserung; R sagt diese zu und erbittet die Zusendung der Xbox.
Einordnung des Falls
Vorschusspflicht § 439 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V kann Reparatur der Xbox verlangen (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt hier bei V.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V muss die Transportkosten für die Zusendung zum Verkäufer letztlich selbst tragen.
Nein!
4. V kann einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen (§ 475 Abs. 4 BGB).
Genau, so ist das!
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![TeamRahad 🧞](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_30535.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
TeamRahad 🧞
10.4.2021, 08:20:01
Total verwirrend, wenn der Käufer plötzlich V heißt 😂 soll aber kein Verbesserungsvorschlag sein, genau lesen ist eben immer wichtig 😉
![TeamRahad 🧞](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_30535.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
TeamRahad 🧞
10.4.2021, 08:21:00
Oh, der Doppelklick auf Senden war keine Absicht 😅
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
11.4.2021, 12:13:30
😀 Da ist der Sachverhalt aber tatsächlich auch etwas tricky. Beste Grüße, Lukas
![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
13.5.2021, 15:41:11
Ich bin auch herrlich drauf hereingefallen. Das schult aber das genaue Lesen 😉
![HannaHaas](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wiyskidcizjycxajtanbv.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
HannaHaas
10.12.2023, 17:13:41
Ja das stimmt! In einer Strafrechtklausur hieß bei mir der Täter einmal O und das Opfer T... Habe ich zum Glück vor Abgabe noch gesehen und ganz schnell korrigieren können.. Das war gemein..😅
![Außenbereichsinsel](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__zhamobffysyvtcosqypey.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Außenbereichsinsel
22.1.2024, 19:33:57
Soweit ich mich erinnern kann, ist die Rechtsnatur des § 439 II BGB umstritten. Während Teile der Literatur der Norm den Anspruchscharakter absprechen, da diese nur dem Verkäufer selbst anfallende Aufwendungen iRd Nacherfüllung erfassen soll, hält der BGH den Abs. 2 für eine "Kostentragungsregel mit Anspruchscharakter" nicht aber einen Anspruch an sich. Ein Vertiefungshinweis wäre an dieser Stelle ggf. hilfreich.