Vorschusspflicht § 439 Abs. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V bestellt bei reBuy (R) eine gebrauchte Xbox 360 für €50. Nach einer Woche Spielspaß funktioniert die Xbox nicht mehr, die LED blinkt nicht mehr grün, sondern rot. Der Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. V verlangt von R Nachbesserung; R sagt diese zu und erbittet die Zusendung der Xbox.
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Einordnung des Falls
Vorschusspflicht § 439 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V kann Reparatur der Xbox verlangen (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt hier bei V.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V muss die Transportkosten für die Zusendung zum Verkäufer letztlich selbst tragen.
Nein!
4. V kann einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen (§ 475 Abs. 4 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
10.4.2021, 08:20:01
Total verwirrend, wenn der Käufer plötzlich V heißt 😂 soll aber kein Verbesserungsvorschlag sein, genau lesen ist eben immer wichtig 😉
TeamRahad 🧞
10.4.2021, 08:21:00
Oh, der Doppelklick auf Senden war keine Absicht 😅
Lukas_Mengestu
11.4.2021, 12:13:30
😀 Da ist der Sachverhalt aber tatsächlich auch etwas tricky. Beste Grüße, Lukas
Isabell
13.5.2021, 15:41:11
Ich bin auch herrlich drauf hereingefallen. Das schult aber das genaue Lesen 😉
HannaHaas
10.12.2023, 17:13:41
Ja das stimmt! In einer Strafrechtklausur hieß bei mir der Täter einmal O und das Opfer T... Habe ich zum Glück vor Abgabe noch gesehen und ganz schnell korrigieren können.. Das war gemein..😅
Außenbereichsinsel
22.1.2024, 19:33:57
Soweit ich mich erinnern kann, ist die Rechtsnatur des
§ 439 II BGBumstritten. Während Teile der Literatur der Norm den Anspruchscharakter absprechen, da diese nur dem Verkäufer selbst anfallende Aufwendungen iRd Nacherfüllung erfassen soll, hält der BGH den Abs. 2 für eine "Kostentragungsregel mit Anspruchscharakter" nicht aber einen Anspruch an sich. Ein Vertiefungshinweis wäre an dieser Stelle ggf. hilfreich.
as.mzkw
27.9.2024, 15:17:58
Was macht das im Ergebnis für einen Unterschied, v.a. für Klausuren?