Wahrnehmung / Vollendung

16. Januar 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Italiener I beschimpft den O auf Italienisch. O versteht kein Wort und weiß nicht, was I von ihm will.

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Einordnung des Falls

Wahrnehmung / Vollendung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Beleidigung (§ 185 StGB) setzt die Wahrnehmung der Äußerung voraus.

Ja!

Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung. Sie hat vier Bestandteile: Es wird (1) eine Tatsachenbehauptung gegenüber dem Betroffenen bzw. ein Werturteil gegenüber dem Betroffenen oder einem Dritten (2) kundgegeben, (3) die Äußerung hat ehrverletzenden Inhalt und (4) wird vom Adressaten wahrgenommen.
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2. O hat die Beleidigung wahrgenommen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Beleidigung ist vollendet, wenn sie zur Kenntnis des Beleidigten oder eines Dritten gelangt (Kundgabeerfolg). Ohne Kenntnisnahme fehlt es an der Tatvollendung. Die Kenntnisnahme durch den Adressaten setzt außerdem nach h.M. voraus, dass dieser den ehrenrührigen Sinn der Äußerung erfasst hat. Solange eine beleidigende Äußerung von niemandem als solche verstanden wird, ist sie auch nicht in der Lage, den Geltungsanspruch des Opfers in der Gesellschaft in Frage zu stellen. Sonst würde die Straflosigkeit des Versuchs der Beleidigung unterlaufen. O hat den I und damit den Sinn der Äußerung überhaupt nicht verstanden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IUS

iustus

15.2.2021, 18:20:36

Heißt das dann auch, dass man auf Deutsch jemanden beleidigen kann, der kein Wort Deutsch versteht, ohne rechtliche Konsequenzen?

MACHE

Machegenga

9.3.2021, 15:54:50

Ich verstehe die Lösung so: man ist auf der sicheren Seite, solange niemand anderes dabei ist, der die Äußerung als Beleidigung versteht.

BL

Blotgrim

10.7.2022, 10:25:47

Hätte ich jetzt auch gesagt, wenn Leute da sind die die Beleidigung verstehen besteht ja die Möglichkeit die Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen

AL

alivic

19.2.2023, 13:00:46

Wie wäre es, wenn O sich die Beleidigung merkt, seinen Kumpel fragt (welcher italienisch spricht) und dann sich beleidigt fühlt? Könnte da O gegen I vorgehen?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.3.2023, 16:04:17

Hallo alivic, grundsätzlich ist die Tathandlung mit der Kundgabe an den anderen vollendet (MüKoStGB/Regge/Pegel, 4. Aufl. 2021, StGB § 185 Rn. 37). Sofern er diese Beleidigung nicht versteht, kommt nach der hM insoweit allein eine versuchte Beleidigung in Betracht. In der von Dir gebildeten Abwandlung ist das strafbare Handeln bereits abgeschlossen. Die nachträgliche Kenntnis über die Bedeutung der Beschimpfung ändert insoweit daran nichts mehr. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

HAGE

hagenhubl

15.10.2024, 09:33:49

Wie sieht es aus, wenn zwei Ausländer in Deutschland sich in ihrer Muttersprache beleidigen?

MerkurMagie

MerkurMagie

13.12.2024, 18:29:33

@[hagenhubl](233869) Dann nimmt zumindest der Beleidigte die Beleidigung als solche wahr (und versteht sie auch), so dass eindeutig eine vollendete Beleidigung vorliegt.

TUBAT

TubaTheo

29.6.2024, 00:52:42

Muss das Opfer die Beleidigung inhaltlich verstehen oder reicht es aus, wenn es erkennt, dass es sich überhaupt um eine Beleidung handelt.

in persona

in persona

19.8.2024, 22:11:00

push

AN

Anna

21.9.2024, 13:16:10

Wie ist das wenn die Beleidigung zwar als solche verstanden wird, der Beleidigte sich aber nichts groß draus macht iSv er fühlt sich nicht beleidigt/ ihn lässt es kalt? (voraussetzung natürlich kein anderer hat mitbekommen)

Falsus Prokuristor

Falsus Prokuristor

21.9.2024, 14:02:55

In diesem Fall würde ein

untauglicher Versuch

vorliegen, welcher ebenfalls als Versuch strafbar ist, vgl. § 23 Abs. 3 StGB.

Tatentschluss

und unmittelbares Ansätzen wäre dann wohl unproblematisch. Inwiefern das Gericht von der Möglichkeit einer Milderung Gebrauch macht, hängt dann vom konkreten

Einzelfall

ab, §§ 23 II, 49 I StGB.

AN

Anna

27.9.2024, 14:58:29

Danke! Weil der Versuch der Beleidigung aber ja straffrei ist - fall ich dann beim Kundgabeerfolg aus der Prüfung

LELEE

Leo Lee

28.9.2024, 07:19:15

Hallo Anna, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Wie Falsus Prokuristor bereits zutreffend angemerkt hat, läge dann ein

untauglicher Versuch

vor. Beachte allerdings, dass aufgrund des Vergehenscharakters und der fehlenden Versuchsstrafbarkeit im Paragraphen die versuchte Beleidigung nicht bestraft wird :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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