Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Ohne Anordnung des Vorsitzenden erfolgte Zustellung
Ohne Anordnung des Vorsitzenden erfolgte Zustellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Udo (U) wird in Anwesenheit am 01.07. verurteilt. U legt form- und fristgerecht Revision ein. Der Vorsitzende Richter verfügt die Zustellung des Urteils an Us empfangsberechtigten Verteidiger (V). Die Geschäftsstelle stellt das Urteil aber am 12.07. stattdessen an U zu. U leitet das Urteil erst am Dienstag, den 16.08., an V weiter.
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Einordnung des Falls
Ohne Anordnung des Vorsitzenden erfolgte Zustellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Us Revisionsbegründungsfrist beginnt vorliegend am Tag nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern die Zustellung an U wirksam war, kann die Revision zum Zeitpunkt der Begutachtung (Di, 16.08) noch rechtzeitig begründet werden (§§ 341, 345 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Zustellung an den verteidigten Angeklagten ist stets unwirksam (§ 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO).
Nein!
4. Da die Zustellung an U entgegen der Anordnung des Vorsitzenden erfolgte, ist sie unwirksam (§ 36 StPO).
Genau, so ist das!
5. Da die Zustellung an U unwirksam war, begann die Revisionsbegründungsfrist nie zu laufen.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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