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Ohne Anordnung des Vorsitzenden erfolgte Zustellung
einfach
schwer
18. Juni 2026
10 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheUdo (U) wird in Anwesenheit am 01.07. verurteilt. U legt form- und fristgerecht Revision ein. Der Vorsitzende Richter verfügt die Zustellung des Urteils an Us empfangsberechtigten Verteidiger (V). Die Geschäftsstelle stellt das Urteil aber am 12.07. stattdessen an U zu. U leitet das Urteil erst am Dienstag, den 16.08., an V weiter.
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