Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 2
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gärtner G betreibt nebenberuflich an den Wochenenden eine Studenten-Kneipe. Er beschäftigt 10 Mitarbeiter, davon sind zwei für Einkauf und Reservierungen zuständig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G’s Kneipenbetrieb ist eine offene Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
3. G betreibt die Kneipe als Selbstständiger (§ 1 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
4. G betreibt seine Kneipe planmäßig auf Dauer angelegt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
5. G’s Kneipenbetrieb ist auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
6. Das Betreiben einer Kneipe ist eine freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Indem G die Kneipe betreibt, übt er eine erlaubte Tätigkeit aus (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!