Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 2
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Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 2
25. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gärtner G betreibt nebenberuflich an den Wochenenden eine Studenten-Kneipe. Er beschäftigt 10 Mitarbeiter, davon sind zwei für Einkauf und Reservierungen zuständig.
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