Sachverständiger / Zeugnisverweigerung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T soll ein Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Das Gericht beauftragt den Arzt A mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit. In der Hauptverhandlung erklärt A, dass er sich auf sein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht berufe, soweit es um Angaben des T zur Tat gehe. Denn dieser habe ein Vertrauen zu ihm entwickelt und umfassende Angaben zur Tat gemacht.
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Einordnung des Falls
Sachverständiger / Zeugnisverweigerung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist Sachverständiger.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann nur als Sachverständiger an der Hauptverhandlung teilnehmen.
Nein!
3. Die Angaben zur Tat sind Befundtatsachen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A kann das Zeugnis darüber verweigern (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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