Ausnahmsweise Verlesung nach § 251
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dieb D stiehlt Opi O dessen Gehstock. O wird von Polizist P umfangreich als Zeuge vernommen. Kurz vor der Hauptverhandlung stirbt O.
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Einordnung des Falls
Ausnahmsweise Verlesung nach § 251
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vernehmung des O in der Hauptverhandlung hätte Vorrang vor einer Verlesung des Vernehmungsprotokolls gehabt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. P darf vernommen werden.
Ja, in der Tat!
3. Das Vernehmungsprotokoll darf verlesen werden.
Ja!
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