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Entscheidungen von 2019
Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten
Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten
20. Mai 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (22.630 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Angestellter, für den kein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat aber auch für nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen vorsieht. Als erneut eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nicht mehr für den außertariflichen Teil gelten.
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Einordnung des Falls
Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jahrelang wird bei einer Tariferhöhung das gesamte Gehalt angehoben, auch der über- bzw. außertarifliche Teil. Es könnte somit eine „betriebliche Übung“ vorliegen, die den Arbeitsvertrag geändert hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine betriebliche Übung umfasst eine Vielzahl von Arbeitnehmern.
Genau, so ist das!
3. Eine übertarifliche Leistung wird von einer betrieblichen Übung generell nicht erfasst.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Um zu klären, ob die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer auf die Fortführung der bisherigen Praxis vertrauen durften, bedarf es einer Gesamtschau konkreter Anhaltspunkte.
Ja!
5. Ein solcher konkreter Anhaltspunkt liegt etwa im „Haustarif“.
Genau, so ist das!
6. Ob A bisher schon in die betriebliche Übung einbezogen wurde, ist unerheblich.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Leo
9.3.2022, 15:34:28
Aber er kann ja gar kein Adressat der betrieblichen Übung sein und diese stillschweigend annehmen, wenn er zu diesem Zeitpunkt nicht einbezogen war oder nicht ?
Victor
9.3.2022, 18:38:01
Aber wie in der letzten Antwort ja gesagt wird der AN zu den betriebsüblichen Bedingungen vom AG (idR) eingestellt. Darunter fallen auch
betriebliche Übungen, wenn diese existieren (Inzidenzprüfung). Die
konkludente Annahmespielt idR bei neuen betrieblichen Übungen eine entscheidende hinsichtlich des Entstehens der betrieblichen Übung.