Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, Einwilligung an den Vertragspartner wurde erteilt:

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26. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der 17-jährige K hinterlässt seinen Eltern folgende Notiz auf dem Küchentisch: „Bin bald zurück. Gehe nur kurz zu F, um ihr mein altes Mountainbike zu verkaufen.“ Die Eltern kennen die 18-jährige F gut. Sie rufen F an, um ihr zu sagen, dass der Verkauf für sie in Ordnung ist.

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