Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 107 BGB, Einwilligung an den Vertragspartner wurde erteilt:
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26. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (11.509 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 17-jährige K hinterlässt seinen Eltern folgende Notiz auf dem Küchentisch: „Bin bald zurück. Gehe nur kurz zu F, um ihr mein altes Mountainbike zu verkaufen.“ Die Eltern kennen die 18-jährige F gut. Sie rufen F an, um ihr zu sagen, dass der Verkauf für sie in Ordnung ist.
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