Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Mietvertrag mit V (§ 535 BGB) wäre für K rechtlich nachteilig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann mit dem V einen wirksamen Mietvertrag abschließen, da ihre Eltern eingewilligt haben.
Nein, das trifft nicht zu!
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