Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen

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§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen

18. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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