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Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – Leibesfrucht
Sachverhalt
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Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – maßgeblicher Zeitpunkt der Abgrenzung zur Leibesfrucht
Kurz nach Beginn der Eröffnungswehen stirbt das Kind der S. Eine Untersuchung ergibt, dass der Tod darauf zurückzuführen ist, dass Arzt A einen Monat vor der Geburt eine Erkrankung der S falsch behandelt hat.
Tatbestandsmerkmal „Mensch“ – Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt
S ist schwanger. Der Fötus ist hirngeschädigt, weshalb S sich für eine geplante Entbindung per Kaiserschnitt entscheidet. Nach Öffnen des Uterus injiziert Arzt A dem Kind K über die Nabelvene tödliches Kaliumchlorid, um K ein Leben mit Behinderung zu ersparen.