Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Totschlag, § 212 StGB
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die im 4. Monat schwangere S trinkt große Mengen Alkohol. Infolge des Alkoholkonsums stirbt der Fötus in der 19. Schwangerschaftswoche ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat den Tatbestand des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn sie vorsätzlich einen Menschen getötet hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Fötus im Bauch der S ist ein "Mensch" (§ 212 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alex
17.7.2020, 21:17:46
In der vorangegangenen Frage wird gefragt, ob die Frau bei Vorliegen des
Vorsatzes einen Totschlag durch den Alkoholkonsum begehen würde. Laut Jurafuchs ist die richtige Antwort „ja“. Allerdings liegt mangels Tatsubjekt kein Totschlag vor. Was in dieser Frage verdeutlicht wurde.
Eigentum verpflichtet 🏔️
18.7.2020, 07:10:45
Hallo Alex, bitte lese die Frage nochmal genau. Da steht: "S macht sich wegen Totschlags strafbar, wenn sie vorsätzlich einen MENSCHEN getötet hat." In der nächsten Frage wird dann geklärt, dass der Fötus kein Mensch ist.
Leonie
17.6.2024, 16:54:54
Nur kleiner Hinweis, dass die §§ nicht verlinkt sind :)