Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die im 4. Monat schwangere S trinkt große Mengen Alkohol. Infolge des Alkoholkonsums stirbt der Fötus in der 19. Schwangerschaftswoche ab.
Einordnung des Falls
Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat den Tatbestand des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn sie vorsätzlich einen Menschen getötet hat.
Ja!
2. Der Fötus im Bauch der S ist ein "Mensch" (§ 212 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Alex
17.7.2020, 21:17:46
In der vorangegangenen Frage wird gefragt, ob die Frau bei Vorliegen des Vorsatzes einen Totschlag durch den Alkoholkonsum begehen würde. Laut Jurafuchs ist die richtige Antwort „ja“. Allerdings liegt mangels Tatsubjekt kein Totschlag vor. Was in dieser Frage verdeutlicht wurde.
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Eigentum verpflichtet 🏔️
18.7.2020, 07:10:45
Hallo Alex, bitte lese die Frage nochmal genau. Da steht: "S macht sich wegen Totschlags strafbar, wenn sie vorsätzlich einen MENSCHEN getötet hat." In der nächsten Frage wird dann geklärt, dass der Fötus kein Mensch ist.
Leonie
17.6.2024, 16:54:54
Nur kleiner Hinweis, dass die §§ nicht verlinkt sind :)