Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die im 4. Monat schwangere S trinkt große Mengen Alkohol. Infolge des Alkoholkonsums stirbt der Fötus in der 19. Schwangerschaftswoche ab.

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Einordnung des Falls

Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Leibesfrucht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. S hat den Tatbestand des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn sie vorsätzlich einen Menschen getötet hat.

Ja!

Der Tatbestand des Totschlags bezeichnet den "Normalfall" vorsätzlicher Tötung. Das Verhältnis von Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) ist umstritten. Der BGH geht davon aus, dass § 211 StGB und § 212 StGB zwei eigenständige Tatbestände darstellen. Die herrschende Lehre sieht im Mord eine unselbstständige Qualifizierung des Totschlags. Der Zusatz "ohne Mörder zu sein" ist heute ohne sachliche Bedeutung und zudem irreführend, da es auch einer Abgrenzung gegenüber § 216 StGB bedürfte.
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2. Der Fötus im Bauch der S ist ein "Mensch" (§ 212 Abs. 1 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Tatopfer der Tötungsdelikte (§§ 211-216 StGB) ist der Mensch als geborenes Leben. Da der Gesetzgeber hinsichtlich des Beginns des menschlichen Lebens auf die Geburt (Beginn der Eröffnungswehen) abstellt, erfasst § 212 Abs. 1 StGB pränatale Einwirkungen auf die Leibesfrucht nicht. Als ungeborenes Leben ist der Fötus im Bauch der S kein Mensch. Das ungeborene Leben ist lediglich durch die §§ 218ff. StGB strafrechtlich geschützt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ALE

Alex

17.7.2020, 21:17:46

In der vorangegangenen Frage wird gefragt, ob die Frau bei Vorliegen des

Vorsatz

es einen Totschlag durch den Alkoholkonsum begehen würde. Laut Jurafuchs ist die richtige Antwort „ja“. Allerdings liegt mangels Tatsubjekt kein Totschlag vor. Was in dieser Frage verdeutlicht wurde.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

18.7.2020, 07:10:45

Hallo Alex, bitte lese die Frage nochmal genau. Da steht: "S macht sich wegen Totschlags strafbar, wenn sie vorsätzlich einen MENSCHEN getötet hat." In der nächsten Frage wird dann geklärt, dass der Fötus kein Mensch ist.

LEO

Leonie

17.6.2024, 16:54:54

Nur kleiner Hinweis, dass die §§ nicht verlinkt sind :)


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