Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Totschlag, § 212 StGB

Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt

Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt

14. Dezember 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S ist schwanger. Der Fötus ist hirngeschädigt, weshalb S sich für eine geplante Entbindung per Kaiserschnitt entscheidet. Nach Öffnen des Uterus injiziert Arzt A dem Kind K über die Nabelvene tödliches Kaliumchlorid, um K ein Leben mit Behinderung zu ersparen.

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Einordnung des Falls

Tatbestandsmerkmal "Mensch" – Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat den Tatbestand des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn er vorsätzlich einen Menschen getötet hat.

Genau, so ist das!

Der Tatbestand des Totschlags bezeichnet den "Normalfall" vorsätzlicher Tötung. Das Verhältnis von Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) ist umstritten. Der BGH geht davon aus, dass § 211 StGB und § 212 StGB zwei eigenständige Tatbestände darstellen. Die herrschende Lehre sieht im Mord eine unselbstständige Qualifizierung des Totschlags. Der Zusatz "ohne Mörder zu sein" ist heute ohne sachliche Bedeutung und zudem irreführend, da es auch einer Abgrenzung gegenüber § 216 StGB bedürfte.
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2. K ist ein "Mensch" (§ 212 Abs. 1 StGB).

Ja, in der Tat!

Tatopfer der Tötungsdelikte (§§ 211-216 StGB) ist der Mensch als geborenes Leben. Da der Gesetzgeber hinsichtlich des Beginns des menschlichen Lebens auf die Geburt (Beginn der Eröffnungswehen) abstellt, erfasst § 212 Abs. 1 StGB pränatale Einwirkungen auf die Leibesfrucht nicht. Bei operativer Entbindung beginnt die Geburt mit der Vornahme des die Eröffnungswehen ersetzenden ärztlichen Eingriffs. Das ist regelmäßig die den Geburtsvorgang künstlich einleitende Durchtrennung der Gebärmutterwand, das heißt die Öffnung des Uterus. A hat K das Kaliumchlorid nach Öffnung des Uterus injiziert.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

AnneSophie

21.3.2020, 15:15:07

Leute,... bei aller Liebe zu dieser App. Das ist nun wirklich stark umstritten und sollte hier nicht so einseitig dargestellt werden? Der Meinungsstreit geht total unter! Und darum geht es um juristischen ja schließlich.

Marilena

Marilena

21.3.2020, 17:40:31

Hallo AnneSophie, danke für Deinen Kommentar. „Wirklich stark umstritten“, könntest Du mir dafür bitte Fundstellen nennen? Ich habe das bei der Prüfung dieser Aufgabe nicht finden können. Bspw. nennt Fischer, StGB, 66.A. 2019 in Vor § 211 RdNr 5 unter der aA lediglich Herzberg. Danke Dir!

Isabell

Isabell

15.4.2020, 18:29:18

Da hat es doch vor einiger Zeit einen vergleichbaren Fall mit Zwillingen gegeben. Da wurden mehrere Ärzte verurteilt.

Fabian22

Fabian22

21.11.2023, 19:06:19

BGH, Beschl. v. 11.11.2020, Az. 5 SzR 256/20 (openJur 2021, 35279) nennt in der Rn. 22 mehr Fundstellen als Herzberg, die die Vollendung der Geburt fordern, um die Tötungsdelikte anwenden zu können.

BEN

Benvabene

15.4.2020, 14:26:17

Stark umstritten ist in der Öffentlichkeit eigentlich nur der Paragraph 219a, Werbung für den Schwangerschaftsabbruch.

CLAUD

Claudia

27.10.2021, 18:54:05

In meiner mündlichen Prüfung wurde genau das gefragt, mehr wollte der Prüfer da nicht hören. Und auch sonst - wann liegt mal der Schwerpunkt auch nur eines Handlungsabschnittes bei genau diesem Problem? Bin sehr froh für die Darstellung hier in der App, die Gott sei Dank nicht ausufert.


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