Zustellungsmangel
2. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte Klage gegen B auf Zahlung von 10.000€ Schadensersatz einreichen. Versehentlich stellt das Gericht die Klage nicht B zu, sondern dessen gleichnamigem Vater V. V gibt die Klageschrift weiter an B. B rügt vor Gericht die falsche Zustellung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zustellungsmangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage wird rechtshängig, wenn die Klageschrift bei Gericht eingeht (§ 253 Abs. 1 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
2. Eine Klageschrift muss förmlich zugestellt werden.
Ja!
3. Der Zustellungsmangel wurde in dem Zeitpunkt geheilt, als V die Klageschrift an seinen Sohn weitergab.
Genau, so ist das!
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