Verfolger-Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M1 und M2 flüchten nach einem versuchten gemeinschaftlichen Diebstahl. Da M1 den hinter ihm laufenden M2 für einen Verfolger hält, schießt er mit Tötungsvorsatz auf ihn. Er trifft M2 in den Oberarm. Vorher hatten M1 und M2 verabredet, notfalls Verfolger zu erschießen, um ihre Entdeckung zu verhindern.
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Einordnung des Falls
Verfolger-Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 und M2 haben sich wegen versuchten Diebstahls mit Waffen in Mittäterschaft nach §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1a, 25 Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB strafbar gemacht (1. Tatkomplex).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M1 hat sich wegen versuchten Totschlags nach §§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem er auf M2 schoss (2. Tatkomplex).
Ja!
3. M1 hat sich wegen versuchten Mordes nach §§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem er auf M2 schoss (2. Tatkomplex).
Genau, so ist das!
4. M2 hat sich wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs (§§ 211, 25 Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) an sich selbst strafbar gemacht, wenn ihm der Schuss des M1 zugerechnet werden kann (2. Tatkomplex).
Ja, in der Tat!
5. Auf Grundlage der Tatherrschaftslehre und der gemäßigt subjektiven Theorie hatte M2 Tatentschluss zu der Tötung eines anderen Menschen in Mittäterschaft.
Ja!
6. Nach dem BGH und der h.L. ist der error in persona eines Mittäters grundsätzlich auch für den anderen Mittäter unbeachtlich.
Genau, so ist das!
7. Nach Ansicht des BGH und Teilen der Lit. ist der error in persona eines Mittäters selbst dann für den anderen Mittäter unbeachtlich, wenn er selbst Opfer der Tat geworden ist.
Ja, in der Tat!
8. Auf Grundlage der herrschenden Gesamtlösung hat M2 unmittelbar zur Tat angesetzt.
Ja!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Okolyt
10.9.2022, 19:02:36
Super Fall, kam bei mir im schriftlichen Examen so vor 😊
Nora Mommsen
12.9.2022, 12:41:32
Hallo Okolyt, danke für die Rückmeldung. Magst du uns verraten, in welchem Bundesland du geschrieben hast? Dann können wir das entsprechend taggen :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Okolyt
12.9.2022, 13:59:03
In Niedersachsen 😊
HannaHaas
24.6.2023, 18:32:32
Hallo, erstmal vielen Dank für den tollen Fall! ich hätte nur eine Verständnisfrage bezüglich der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Mittäterschaft, die am Ende hinter dem Mord
versuch in Mittäterschaftzurücktritt. Warum spricht man hier nur von einer "versuchten" gefährlichen Körperverletzung, der
Taterfolgist doch eingetreten oder übersehe ich etwas anderes? LG😊
lennart20
25.6.2023, 21:03:10
Hallo Rébecca, Es ist zwar richtig, dass M2 tatsächlich durch den Schuss des M1 an der Gesundheit geschädigt und körperlich misshandelt wurde; indes ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Tatbeiträge der Mittäter über § 25 II StGB sich gegenseitig zugerechnet werden. Würde man den Körperverletzungserfolg dem M2 über § 25 II StGB zurechnen, würde man zu dem vom
Wortlautdes § 223 I StGB nicht gedeckten Ergebnis kommen, dass M2 sich der Körperverletzung nach § 223 I StGB schuldig gemacht hat. Der Schutzbereich des § 223 I StGB umfasst jedoch nicht die Verletzung an sich selbst, sondern lediglich Verletzungserfolge an einer anderen Person („Wer eine andere Person… (§ 223 I Hs.1 StGB)“). Daraus folgt, dass für M2 lediglich wegen eines untauglichen Versuchs strafbar sein kann. Wenn Dir noch weitere Fragen zu dem Fall kommen, empfehle ich die Ausführung im Rengier, § 44 Rn. 33, 12. Auflage.
G0d0fMischief
7.10.2024, 13:22:43
Wie lässt sich vorliegend die Tatherrschaft des M2 begründen? M1 hat ja den Schuss abgegeben. Ich finde es vorliegend in einer Verfolgersituation schwer zu sagen, dass M2 den M1 von einer Schussabgabe hätte abhalten können. Aber vielleicht steh ich auch grad auf dem Schlauch. Nach Ansicht der Rspr. liegen ja die VSS für eine Mittäterschaft vor.
G0d0fMischief
7.10.2024, 13:22:43
Wie lässt sich vorliegend die Tatherrschaft des M2 begründen? M1 hat ja den Schuss abgegeben. Ich finde es vorliegend in einer Verfolgersituation schwer zu sagen, dass M2 den M1 von einer Schussabgabe hätte abhalten können. Aber vielleicht steh ich auch grad auf dem Schlauch. Nach Ansicht der Rspr. liegen ja die VSS für eine Mittäterschaft vor.