Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Falsche Altersangabe als Sachverständige
Falsche Altersangabe als Sachverständige
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die alternde Schönheit T wird in einem Strafverfahren als Sachverständige vor Gericht geladen. Da T ihr Alter unangenehm ist, macht sie sich in der uneidlichen Vernehmung zur Person um 10 Jahre jünger.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Falsche Altersangabe als Sachverständige
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tathandlung der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) ist eine "falsche Aussage".
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T ein jüngeres Alter angibt, sagt sie falsch aus.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lukas_Schulle
20.10.2024, 17:26:48
Ist der § 72 StPO nicht insoweit eindeutig, dass der sechste Abschnitt entsprechend für Sachverständige gilt, "soweit nicht den nachfolgenden §§ abweichende Vorschriften getroffen sind". Also ich verstehe, dass Sachverständige dem Verfahrensgegenstand entfernter gegenüberstehen und einen "objektiveren" Beitrag leisten, als ein Zeuge, aber bei strenger Anwendung des Gesetzes, spricht hier vieles für eine Falschaussage.
Timurso
21.10.2024, 10:42:26
Man könnte auch am Gesetz argumentieren, dass die Verpflichtung des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens aus § 75 StPO eine abweichende Vorschrift ist, die die Pflichten des Sachverständigen anders regelt als die §§ 68, 69 StPO für den Zeugen.