Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O stehlen. Zur Sicherheit nimmt er eine Waffe mit. Als er gerade aus seinem Haus geht, um zu O zu fahren, bricht er sich das Bein und muss ins Krankenhaus.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Diebstahls mit Waffen (§§ 242 Abs. 1 StGB, 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB) ist strafbar.
Ja!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Diebstahls mit Waffen.
Genau, so ist das!
3. T hat durch das Beisichführen einer Waffe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein, das trifft nicht zu!
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lennart20
26.3.2023, 16:53:38
Könnt ihr Fälle den Qualifikationsmerkmalen der Körperverletzung hinzufügen? Das wäre klasse!!
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
27.3.2023, 15:57:51
Hallo lennart20, danke für deine Nachfrage. Fälle zu allen Varianten der Körperverletzungsdelikte findest du im Strafrecht BT 1 Teil, ab dem siebten Abschnitt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
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lennart20
31.3.2023, 13:11:47
Es handelt sich bei meiner Frage um den Versuch in Bezug auf die Qualifikationsmerkmale des § 224 I StGB