Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
29. Mai 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (15.205 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O stehlen. Zur Sicherheit nimmt er eine Waffe mit. Als er gerade aus seinem Haus geht, um zu O zu fahren, bricht er sich das Bein und muss ins Krankenhaus.
Diesen Fall lösen 93,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Diebstahls mit Waffen (§§ 242 Abs. 1 StGB, 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB) ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Diebstahls mit Waffen.
Genau, so ist das!
3. T hat durch das Beisichführen einer Waffe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lennart20
26.3.2023, 16:53:38
Könnt ihr Fälle den Qualifikationsmerkmalen der Körperverletzung hinzufügen? Das wäre klasse!!

Nora Mommsen
27.3.2023, 15:57:51
Hallo lennart20, danke für deine Nachfrage. Fälle zu allen Varianten der Körperverletzungsdelikte findest du im Strafrecht BT 1 Teil, ab dem siebten Abschnitt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

lennart20
31.3.2023, 13:11:47
Es handelt sich bei meiner Frage um den Versuch in Bezug auf die Qualifikationsmerkmale des § 224 I StGB

Juriano
25.1.2025, 12:57:08
Dort ist der Versuchsbeginn weit weniger "problematisch" als bei den vorliegenden Fällen zum § 244 StGB. Denn der Qualifikationstatbestand knüpft beim § 224 ja nicht an einen mehraktiges Geschehen an. Es sind daher bei der Körperverletzung zwischen Grundtatbestand und Qualifikation in der Regel von vornherein keine unterschiedlichen Zeitpunkte denkbar.