Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
12. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (14.092 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O stehlen. Zur Sicherheit nimmt er eine Waffe mit. Als er gerade aus seinem Haus geht, um zu O zu fahren, bricht er sich das Bein und muss ins Krankenhaus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Diebstahls mit Waffen (§§ 242 Abs. 1 StGB, 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB) ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Diebstahls mit Waffen.
Genau, so ist das!
3. T hat durch das Beisichführen einer Waffe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein, das trifft nicht zu!
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