Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O stehlen. Er weiß nicht, wo dessen Wertsachen liegen und muss diese in der Wohnung bei O suchen. Er fährt zu O und tritt dessen Türe ein, um mit der Suche zu beginnen. Allerdings vertreibt ihn direkt der Nachbar von O.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Wohnungseinbruchsdiebstahls (§§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist strafbar.
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Genau, so ist das!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.
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Ja, in der Tat!
3. T hat durch das Eintreten der Türe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“ in Bezug auf den Diebstahl.
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Nein!
4. Das Ergebnis ändert sich dadurch, dass T gleichzeitig Tatentschluss bezüglich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls hat.
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Nein, das ist nicht der Fall!
5. T hat jedoch durch das Eintreten der Türe „unmittelbar angesetzt“ zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl.
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Nein, das trifft nicht zu!
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Isabell
12.10.2021, 09:09:09
Man könnte auf den Gedanken kommen, dass frühzeitige Eingreifen eine effektive Rechtsverfolgung behindert, statt sie zu ermöglichen 😅
ehemalige:r Nutzer:in
5.12.2021, 02:00:28
Wobei es eher darauf ankommen sollte Rechtsgüter zu schützen und zu erhalten, als nachträglich deren Verletzung bestrafen zu wollen.
Joana
11.10.2023, 17:40:28
Ist der Fall nicht nach den Entscheidungen des BGH anders zu beurteilen? Nach der Entscheidung des 4. Senats BGH NStZ 2020, 353 und des 6. Senats BGH NStZ 2021, 537 liegt bereits beim unmittelbaren Ansetzen zur Verwirklichung eines Qualifikationsmerkmals der Versuchsbeginn vor. Nach den Entscheidungen des 5. Senats BGH NJW 2020, 2570 und BGH NStZ-RR 2020, 246 liegt zwar erst beim unmittelbaren Ansetzen zum Grunddelikt ein Versuchsbeginn vor, jedoch genüge hierfür bereits der Angriff auf den ersten Schutzmechanismus. Also würde meiner Meinung nach, das Auftreten der Türe ausreichen um das unmittelbare Ansetzen zu bejahen.