Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 2
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O stehlen. Er weiß nicht, wo dessen Wertsachen liegen und muss diese in der Wohnung bei O suchen. Er fährt zu O und tritt dessen Türe ein, um mit der Suche zu beginnen. Allerdings vertreibt ihn direkt der Nachbar von O.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbeständen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Wohnungseinbruchsdiebstahls (§§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Ja, in der Tat!
3. T hat durch das Eintreten der Türe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“ in Bezug auf den Diebstahl.
Nein!
4. Das Ergebnis ändert sich dadurch, dass T gleichzeitig Tatentschluss bezüglich eines Wohnungseinbruchsdiebstahls hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. T hat jedoch durch das Eintreten der Türe „unmittelbar angesetzt“ zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs kostenlos testen
![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
12.10.2021, 09:09:09
Man könnte auf den Gedanken kommen, dass frühzeitige Eingreifen eine effektive Rechtsverfolgung behindert, statt sie zu ermöglichen 😅
ehemalige:r Nutzer:in
5.12.2021, 02:00:28
Wobei es eher darauf ankommen sollte Rechtsgüter zu schützen und zu erhalten, als nachträglich deren Verletzung bestrafen zu wollen.
Joana
11.10.2023, 17:40:28
Ist der Fall nicht nach den Entscheidungen des BGH anders zu beurteilen? Nach der Entscheidung des 4. Senats BGH NStZ 2020, 353 und des 6. Senats BGH NStZ 2021, 537 liegt bereits beim unmittelbaren Ansetzen zur Verwirklichung eines Qualifikationsmerkmals der Versuchsbeginn vor. Nach den Entscheidungen des 5. Senats BGH NJW 2020, 2570 und BGH NStZ-RR 2020, 246 liegt zwar erst beim unmittelbaren Ansetzen zum Grunddelikt ein Versuchsbeginn vor, jedoch genüge hierfür bereits der Angriff auf den ersten Schutzmechanismus. Also würde meiner Meinung nach, das Auftreten der Türe ausreichen um das unmittelbare Ansetzen zu bejahen.
Shilaw
9.4.2024, 16:23:18
Liebe Joana, in der Tat hat der BGh in der Entscheidng 2020, 353 das unmittelbare Ansetzen mit dem Einbrechen in die Wohnung bejaht. Jedoch war der Fall so gestaltet, dass der Täter davon ausging, unmittelbar an den Einbruch die Wegnahme anschließen zu können. Bei dem uns vorliegenden Fall ist dies nicht so: Der Täter muss erst noch nach Tatobjekten suchen … Liebe Grüße :)
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
15.6.2024, 12:50:58
Ich kann Shilaw nur Recht geben!