Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hotelbetreiberin H möchte befristet für die Sommersaison Kellner K anstellen. Die Befristungsabrede ist im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Neben dem Arbeitsvertrag existiert eine Anlage zum Dienstwagen. Nur die Anlage unterzeichnen H und K eigenhändig.
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Einordnung des Falls
Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Unterzeichnung hat grundsätzlich auf derselben Urkunde zu erfolgen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. H und K wahren das Schriftformerfordernis durch die Unterzeichnung der Anlage.
Nein!
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