Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
26. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hotelbetreiberin H möchte befristet für die Sommersaison Kellner K anstellen. Die Befristungsabrede ist im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Neben dem Arbeitsvertrag existiert eine Anlage zum Dienstwagen. Nur die Anlage unterzeichnen H und K eigenhändig.
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