Darlehen – Täuschung über Kreditwürdigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte mit seiner Hausbank B einen Darlehensvertrag in Höhe von €1.000.000 abschließen. Um den Kredit zu erlangen, erklärt A seinem Bankberater wahrheitswidrig, dass er ein hohes monatliches Einkommen habe und schuldenfrei sei. Auf dieser Grundlage schließen A und B den Darlehensvertrag ab.
Einordnung des Falls
Darlehen – Täuschung über Kreditwürdigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kreditwürdigkeit ist eine äußere "Tatsache" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. A hat über seine Kreditwürdigkeit "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
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Ja!