Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
19. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Da T einen schmerzhaften Harnverhalt erleidet, muss ihm ein Katheter gelegt werden. Obwohl er eine BAK von 1,11‰ aufweist und dies weiß, fährt er mit seinem Pkw ins Krankenhaus.
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Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven und subjektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T befand sich in einer „Notstandslage“ (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Ja, in der Tat!
3. T hat eine taugliche „Notstandshandlung“ vorgenommen (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Nein!
Fundstellen
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