Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Da T einen schmerzhaften Harnverhalt erleidet, muss ihm ein Katheter gelegt werden. Obwohl er eine BAK von 1,11‰ aufweist und dies weiß, fährt er mit seinem Pkw ins Krankenhaus.
Diesen Fall lösen 68,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven und subjektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T befand sich in einer „Notstandslage“ (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Ja, in der Tat!
3. T hat eine taugliche „Notstandshandlung“ vorgenommen (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Nein!
Fundstellen
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