Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
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§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
6. Mai 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Da T einen schmerzhaften Harnverhalt erleidet, muss ihm akut ein Katheter gelegt werden. Obwohl er eine BAK von 1,11‰ aufweist und dies weiß, fährt er mit seinem Pkw ins Krankenhaus.
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