Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 2
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 2
3. April 2025
15 Kommentare
4,6 ★ (9.615 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

In einer Disko erleidet D eine stark blutende Schnittwunde über dem Auge. T, der seine BAK von 1,8‰ kennt und kein Handy dabei hat, fordert erfolglos Besucher auf, D ins 12 km entfernte Krankenhaus zu fahren. Da die Bedienung sich weigert, einen Krankenwagen zu rufen, fährt T den D mit dem Wagen ins Krankenhaus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven und subjektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es bestand eine „Notstandslage“ (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Ja, in der Tat!
3. Die „Notstandshandlung“ scheitert bereits an der „anderweitigen Abwendungsmöglichkeit“ (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Nein!
4. Die „Güter- und Interessenabwägung“ fällt zugunsten des T aus (§ 34 StGB, sog. rechtfertigender Notstand).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!