Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Mangel der Informationsfunktion
Mangel der Informationsfunktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) angeklagt. Im abstrakten Anklagesatz ist die Variante des Sich-Verschaffens genannt. Der konkrete Anklagesatz beschreibt allerdings einen Sachverhalt, der die Variante des Absetzens erfüllt. A legt Revision ein.
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Einordnung des Falls
Mangel der Informationsfunktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann die Revision auf einen Fehler der Anklageschrift gestützt werden?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da vorliegend Abstraktum und Konkretum der Anklageschrift auseinanderfallen, ist die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift beeinträchtigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat das Auseinanderfallen von Abstraktum und Konkretum Einfluss auf die Informationsfunktion der Anklageschrift?
Ja, in der Tat!
4. Das Revisionsgericht muss aufgrund des Fehlers der Anklageschrift das Urteil aufheben und das Verfahren einstellen (§ 354 Abs. 1 StPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Breiter Kneipenschläger
3.3.2024, 12:38:51
Moin, in der Erklärung der ersten Antwort müsste es revisibel anstatt reversibel heißen.
Leo Lee
3.3.2024, 19:54:35
Hallo Lackschuh, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen! Wir haben den Fehler nun korrigiert und möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo