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Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, unterschiedliche Ergebnisse
Sachverhalt
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Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
T klingelt bei O. Ihm öffnet Os Gärtner G. T behauptet wahrheitswidrig, er sei Os Angestellter und solle O seinen Laptop bringen. G gibt dem T gutgläubig Os Laptop. T will den Laptop für sich behalten.
Ergebnis bei Überschreitung der Befugnis durch Verfügenden
Elektrikerin E bittet Os Haushälter H, ihr Os Standmixer auszuhändigen, da sie ihn - was nicht stimmt - reparieren solle. O hat H untersagt, jedwede Gegenstände an Dritte herauszugeben. H glaubt an den Auftrag und, weil er von O genervt ist, gibt er den Standmixer gleichwohl an E.