Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
24. Januar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T klingelt bei O. Ihm öffnet Os Gärtner G. T behauptet wahrheitswidrig, er sei Os Angestellter und solle O seinen Laptop bringen. G gibt dem T gutgläubig Os Laptop. T will den Laptop für sich behalten.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat G getäuscht, woraufhin G sich geirrt hat (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Befugnistheorie hat G über Os Vermögen verfügt.
Nein!
3. Nach der Lagertheorie hat G über Os Vermögen verfügt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Scheidet eine Strafbarkeit des T damit ganz aus?
Nein, das trifft nicht zu!
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