Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)
Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)
15. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Beschuldigter B wird vom Polizeibeamten P vernommen. P spiegelt B vor, sein Mittäter M habe schon umfassend gestanden und B schwer belastet. P will B so zu einer geständigen Einlassung bewegen. B lässt sich daraufhin geständig ein.
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Einordnung des Falls
Verbotene Vernehmungsmethoden - Täuschung (tatsächlich)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist es zulässig, den Beschuldigten durch eine Täuschung vor oder während seiner Vernehmung zu einer Aussage zu bewegen (§ 136a Abs.1 S.1 StPO)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei Ps Hinweis auf die Aussagen des Mittäters noch um eine zulässige kriminalistische List?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sind die Angaben des B trotz der Täuschung im späteren Prozess verwertbar?
Nein, das trifft nicht zu!
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