Begriff der Ware II – Elektrizität
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ein niederländisches Stromversorgungsunternehmen regelt in seinen AGB, dass lokale Versorgungsunternehmen bestimmte Elektrizität aus anderen Mitgliedstaaten nicht für die öffentliche Stromversorgung importieren dürfen.
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Einordnung des Falls
Begriff der Ware II – Elektrizität
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 ff. AEUV schützt in gegenständlicher Hinsicht die Ein- und Ausfuhr von Unionswaren.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Elektrizität ist unabhängig von den physikalischen Aspekten als Ware anzusehen. Der gegenständliche Anwendungsbereich ist daher eröffnet.
Ja, in der Tat!
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