Begriff der Ware – Mülldeponie
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Belgien möchte zwar weiterhin sein Müllproblem bekämpfen, sich dabei allerdings unionsrechtskonform verhalten. Belgien verbietet daher nur noch die Einfuhr solcher Abfälle, welche nicht rückführbar und wiederverwertbar sind und für welche daher kein Abnahmepreis gezahlt wird.
Einordnung des Falls
Begriff der Ware – Mülldeponie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Abfälle, die nicht wiederverwertbar und rückführbar sind, haben keinen Geldwert und fallen somit nicht unter die klassische Definition von Waren.
Ja, in der Tat!
2. Weil die Abgrenzung von verwertbaren und nicht verwertbaren Abfällen im Einzelfall schwerfallen kann, sieht der EuGH ausnahmsweise auch Abfälle, die keinen Geldwert haben, als Waren an.
Ja!
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Philippe
14.12.2021, 00:37:31
Argumentiert man hier nicht damit, dass nicht wiederverwertbare Abfälle einen negativen Geldwert, dh. der Abnehmer erhält für die Übernahme des Abfalls eine Entschädigung, haben, der für die Definition der Ware ausreicht?
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Lukas_Mengestu
15.12.2021, 09:38:12
Hallo Philippe, interessanter Gedanke! Der EuGH hat sich primär auf die schwierige Unterscheidbarkeit und den technischen Fortschritt gestützt (vgl. RdNr. 27+28). Das schließt aber andere Argumentationsansätze nicht aus :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team