Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB: Keine Vollendung & kein Versuch
4,8 ★ (11.328 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 315d Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB: Keine Vollendung & kein Versuch
18. Mai 2026
2 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will ein illegales Kfz-Rennen in München ausrichten und zeichnet eine Rennroute auf einem Stadtplan ein. Gerade will er eine Rundmail an potenzielle Teilnehmer senden, da bekommt er Gewissensbisse und gibt seinen Plan auf.
Diesen Fall lösen 71,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

