Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Ungeschriebene Regelbeispiele
Ungeschriebene Regelbeispiele
21. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (8.800 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B ist Beamter der Bundesbank und mit der Aussonderung und Vernichtung von Banknoten befasst, die nicht mehr umlauffähig sind. Im Rahmen dieser Tätigkeit entwendet er zu Verbrennung bestimmte Banknoten im Wert von €2 Mio.
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