VV § 709 S. 2 ZPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt die B auf Zahlung von €10.000,00. Die Klage ist in voller Höhe begründet.
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Einordnung des Falls
VV § 709 S. 2 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Ja, in der Tat!
3. Da nur ein Vollstreckungsschuldner (nämlich B) vorhanden ist und es um die Vollstreckung einer Geldforderung geht, ist § 709 S. 2 ZPO einschlägig.
Ja!
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