Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tenor
VV §§ 708, 711, 713 ZPO
VV §§ 708, 711, 713 ZPO
25. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.883 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verklagt B auf Zahlung von €300,00. Die Klage ist begründet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
VV §§ 708, 711, 713 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit richtet sich nach § 709 S. 2 ZPO.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tenor bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar“.
Ja, in der Tat!
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