Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 2
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F mietet von V eine moderne Penthousewohnung mit neuen Sanitäranlagen für €1200 im Monat. Nach zehn Jahren sind die Sanitäranlagen infolge normalen Gebrauchs so beschädigt, dass eine Reparatur notwendig ist. F verlangt von V Instandhaltung.
Einordnung des Falls
Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F kann die Reparatur der Sanitäranlagen verlangen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), obwohl die Beschädigung auf dem Wohnungsgebrauch der F beruht.
Ja, in der Tat!