Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 2


[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F mietet von V eine moderne Penthousewohnung mit neuen Sanitäranlagen für €1200 im Monat. Nach zehn Jahren sind die Sanitäranlagen infolge normalen Gebrauchs so beschädigt, dass eine Reparatur notwendig ist. F verlangt von V Instandhaltung.

Einordnung des Falls

Erhaltung der Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F kann die Reparatur der Sanitäranlagen verlangen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), obwohl die Beschädigung auf dem Wohnungsgebrauch der F beruht.

Ja, in der Tat!

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Auch vom Mieter verursachte Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache unterfallen grundsätzlich der Erhaltungspflicht des Vermieters. Das folgt für die sich aus vertragsgemäßem Gebrauch resultierenden Verschlechterungen der Mietsache aus § 538 BGB. Danach hat der Mieter diese gerade nicht zu vertreten. F kann von V Instandhaltung der Sanitäranlagen verlangen. Soweit darüber hinausgehende Beeinträchtigungen vorliegen und auf ein Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, sind Ansprüche aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB und die Minderung ausgeschlossen.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024